Die Riester-Rente wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 mit dem Ziel eingeführt, die private Altersvorsorge der Deutschen zu fördern. Sie ist eine freiwillige Altersvorsorge die gefördert wird – durch sie können Vorsorgelücken geschlossen werden. Damit möglichst viele Deutsche diese private Form der Altersvorsorge nutzen, hat der Staat umfangreiche Förderungen geschaffen. Die Riesterrente ist besonders für Alleinstehende und Familien mit Kindern lohnenswert.
Aus dem Glossar des Bundesfinanzministerium zum Thema “Wohn-Riester”
“Mit dem Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG [Download]) vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) bzw. mit dem so genannten “Wohn-Riester” kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Außerdem können Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Der Beratungsablauf des Eigenheimrentengesetzes wird im gemeinsamen Informationssystem von Bundestag und Bundesrat „DIP“ (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge [Extern]) über die Eingabe „XVI/349“ im Feld „Archivsignatur“ oder „D069“ im Feld „GESTA-Ordnungsnummer“ unter der erweiterten Suche der Beratungsabläufe angezeigt.”
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